Pflegeleistungen
Beratung
Beratung
Plötzlich ist man auf Hilfe angewiesen. Neben vielen Zukunftsängsten sind organisatorische Fragen offen:
- Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
- Wie erfolgt die Pflegeeinstufung?
- Wer pflegt meine Angehörigen, wenn ich in Urlaub fahre oder krank bin?
- Wie kann die Pflege finanziert werden?
Wir haben die Antwort!
Wir sind Ihnen bei Antragsstellung bei der Pflegekasse, Krankenkasse und zuständigem Sozialhilfeträger behilflich. - Kontakt
Pflege- und Beratungsbesuch
Pflege- und Beratungsbesuch
Sie pflegen ihre Angehörigen selbst. Die Pflegekasse benötigt in regelmäßigen Abstand (Pflegegradabhängigkeit) einen Pflege- und Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst.
Wir halten Sie hierbei auf dem aktuellsten Stand zur:
- Maßnahmen zur Verbesserung der Pflege- und Betreuungssituation,
- B. Tagespflege,
- Kurzzeitpflege,
- Wohnraumanpassung,
- Pflege-/ Hilfsmittel,
- Beantragung Höherstufung des Pflegegrades.
Kontaktieren sie uns: Kontakt
Grundpflege
Grundpflege
Grundpflege bezeichnete die grundlegenden, gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Pflegeleistungen. Diese umfassten den Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität, sowie andere nicht-medizinische Pflegetätigkeiten aus den Bereichen der Aktivitäten des täglichen Lebens, also des Alltags.
Körperpflege
- Waschen,
- Duschen,
- Baden,
- An- und Auskleiden,
- Zahnpflege,
- Kämmen,
- Rasieren und
- Darm- und Blasenentleerung.
Ernährung
- Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung und
- Aufnahme der Nahrung.
Mobilität
- Selbständiges Aufstehen und Zubettgehen,
- Umlagern,
- Gehen, bzw. die Benutzung des Rollstuhls oder Rollator
- Stehen (Transfer),
- Treppensteigen,
- Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
Prophylaxen:
- Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung von Erkrankungen oder Komplikationen
Wir beraten sie gern: Kontakt
Behandlungspflege
Behandlungspflege
Je nach Pflegebedürftigkeit und Einschränkung der persönlichen Möglichkeiten kann es vorkommen, dass zeitweise oder auch dauerhaft Unterstützung bei der Durchführung sogenannter "Medizinischer Behandlungspflege" erforderlich wird. Die Krankenkasse übernimmt dabei die Kosten, nachdem sie von einem Arzt verordnet wurden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem:
- Injektionen,
- Wundversorgung,
- Medikamentengabe,
- Stomaversorgung (künstlicher Darmausgang)
- Kompressionstherapie (Verbände oder Strümpfe)
- Legen und Versorgen von Blasenkathetern und suprapubischen Dauerkathetern
- Medizinische Einreibungen
- Pflege eines Tracheostomas (operativ gelegte Kanüle als Zugang zur Luftröhre)
- Ernährung über PEG-Sonde (perkutane endoskopische Gastrostomie (abgekürzt PEG) ist ein endoskopisch angelegter künstlicher Zugang von außen in den Magen zur Ernährung bei Schluckstörungen)
- Portversorgung (Unter einem Portsystem, kurz Port, versteht man meist ein ins Unterhautfettgewebe implantiertes Kathetersystem, das von außen, durch die Haut punktiert werden kann und einen dauerhaften Zugang Gefäßsystem bietet. Somit ist eine Ernährung auch über Infusionen jederzeit gewährleistet.)
- Blutdruckkontrolle,
- Diabetesbetreung (Messung der Blutzuckerwerte, Gabe von Insulininjektionen)
- Katheterpflege u.v.m.
Wir beraten sie gern: Kontakt
Pflegeleistungen nach § 45b SGB XI
Pflegeleistungen nach § 45b SGB XI
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig:
- Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine Auszeit zu ermöglichen,
- Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. Vorlesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos oder Kochen,
- Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen,
- Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Behördenbesuch, Arztbesuch und Apothekengang u.v.m.
Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden.
Wir beraten sie gern: Kontakt
Hauswirtschaftliche Versorgung
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter hauswirtschaftlicher Versorgung sind alle allgemein notwendigen, grundlegenden Maßnahmen zur Aufrechterhaltung einer eigenständigen Haushaltsführung, z.B.:
- Einkaufen,
- Wäsche wechseln und waschen,
- Reinigen der Wohnung,
- Müllentsorgung,
- Mahlzeitenzubereitung,
- Geschirr spülen usw.
Wir beraten sie gern: Kontakt
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Sind sie als Pflegeperson vorübergehend an der Pflege verhindert oder müssen einfach einmal ausspannen, beteiligt sich die Pflegeversicherung an den Kosten einer Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege zu Hause für ihre Zeit der Erholung.
Verhinderungspflege kann erstmalig beantragt werden, nachdem die private Pflegeperson die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Auskünfte und Formulare zur Beantragung des Verhinderungspflegegeldes sind bei jeder Krankenkasse - auch als Download oder Online-Formulare- erhältlich.
Rufen Sie uns an oder kommen Sie einfach vorbei: Kontakt